Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
21.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.02.2024
Sonstiges
11.03.2021
Termine
09.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
31.05.2019
Eröffnungen
11.03.2019
Sicherungsmaßnahmen
21.11.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2016 bis zum 31.08.2017
02.08.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2015 bis zum 31.08.2016
12.09.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015
12.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2013 bis zum 31.08.2014
05.06.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2012 bis zum 31.08.2013
24.10.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2011 bis zum 31.08.2012
05.09.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011
14.06.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2009 bis zum 31.08.2010
31.08.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
09.09.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2007 bis zum 31.08.2008
26.11.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2006 bis zum 31.08.2007